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Es antwortet Boehme-Neßler, Volker, CyberLaw, Lehrbuch zum Internet-Recht, München 2001, S. 87:
Anders ist die Rechtslage bei qualifizierten Hyperlinks, insbesondere im Rahmen der breits erwähnten Frame-Technologie. Denn dabei stellt der Anbieter per Hyperlink nicht nur eine Verbindung mit fremden Inhalten her. Er
lädt die fremde Website auf seinen eigenen Rechner herunter, damit der Kunde darauf Zugriff nehmen kann.
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