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Wie verbreiten geschickte Täter Viren?
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Es antwortet Müller / Wabnitz / Janovsky, Wirtschaftskrimininalität, 4. Auflage, 1997, Kap. 3, Rdn. 17:
Ein geschickter Täter kann nicht nur den Rechner der jeweiligen Firma dadurch verseuchen, dass er den Virus auf den Rechner selbst programmiert; es genügt vielmehr schon, "infizierte" Disketten in den Rechner einzubringen.
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Dringt man beim Portscannen eigentlich in fremde Rechner ein und ist das Ganze strafbar?
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Es antwortet Marberth-Kubicki, Annette, Internet und Strafrecht, DRiZ 2007, 212:
Letztlich ist mit dem gesetzgeberischen Willen davon auszugehen, dass ein schlichtes Eindringen, bei dem sich der Täter keine Daten verschafft, wie beim Portscanning, als bloße Vorbereitungshandlung ohne konkrete Rechtsgutgefährdung nicht dem Tatbestand unterfällt.
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